1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalte, Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Campingfahrzeuges mit standardmäßigem oder individuellen Innenausbau und gegebenenfalls hinzugebuchten Extras. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bedürfen der Schriftform, etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. Preise

Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.camplust.de veröffentlichten Preise inkl. der zum Buchungszeitraum gültigen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste entnommen, plus etwaig hinzugebuchten Extras. Sowohl Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder Strafgebühren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 14 nicht vermeiden konnte. Durch den Mietpreis sind neben der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 10 sowie für Wartung und Verschleißreparaturen mit abgegolten.

Bei Camplust sind alle Kilometer im Tagespreis inkludiert. (Bei Anmietungen von 3-5 Nächten gilt ein Maximalkilometerzahl pro Tag von 350km.)

3. Buchung und Zahlung

Zur Buchung eines bestimmten Termins kann der Mieter im Buchungsportal zwischen folgenden Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen auswählen:

• Überweisung: 30 % Anzahlung 10 Tage nach Buchungsdatum und 70 % Restzahlung 30 Tage vor Reisestart, ohne Gebühr

• Kreditkarte (Visa & Mastercard): 100 % Zahlung nach dem 3D Secure bei Buchung

• PayPal: 100 % Zahlung bei Buchung

Bei Zahlung per Kreditkarte ist es notwendig, dass Hauptmieter und Kreditkarteninhaber ein und dieselbe Person sind. Des Weiteren ist die Kreditkarte durch den Inhaber für das 3D Secure Verfahren freizuschalten.

Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund, vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche.

Camplust ist im Rahmen der eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen.

Mit der Buchung und dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung über das Buchungsportal ist die Mietbuchung für den Vermieter verbindlich und das Mietfahrzeug gilt als fest gebucht. Mit Abschluss der Online-Buchung oder der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Camplust an.

4. Stornierung/Umbuchung

Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.

Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt

Flex Stornierung (bitte beachte unsere unten stehenden Umbuchungsbedingungen):

      • Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn erhält der Mieter alle bislang gezahlten Beträge kostenlos rückerstattet
      • Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn erhält der Mieter 30% der Buchungssumme zurück
      • Bei einer Stornierung mit weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erhält der Mieter 0% der Buchungssumme zurück

      • Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn erhält der Mieter einen Gutschein in Höhe des Gesamtmietbetrages (365 Tage Gültigkeit ab eigentlichen Mietbeginn, wobei der neue Mietbeginn innerhalb dieser 365 Tagen liegen muss)
        • Eine kostenlose Umbuchung ist ebenso möglich

Wird das Mietfahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises zu. Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form per E-Mail. Dem Mieter steht es frei dem Vermieter nachzuweisen, dass Camplust kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. 

Bedingungen/Folgen:

Eine Umbuchung/Anforderung eines Gutscheins muss vor Mietbeginn erfolgen. Maßgeblich ist der bezahlte Betrag des Gesamtmietbetrages der Ursprungsmiete. Ein Gutschein wird entsprechend in dieser Höhe ausgestellt. Bei anschließenden (Um-)Buchungen kann die Mindestmietdauer und Mietpreis je nach Saison und Fahrzeugkategorie entsprechend abweichen.

Weitere Möglichkeiten der Buchungsänderung:

Eine Übertragung der Buchung auf andere Personen wird von Camplust gestattet (ausgenommen davon sind Gewinnspielteilnehmer). 

Stornierung von Equipment:

Gebuchtes Extra-Equipment (Fahrradheckträger, Campingtoilette, etc.) kann nicht separat von der Buchung storniert werden. Kosten hierfür werden bei Abbestellung nicht rückerstattet. Es steht dem Mieter frei nachzuweisen, dass dem Vermieter durch den Nichtantritt/Stornierung des Equipments niedrigere oder keine Kosten entstanden sind.

Umbuchungsbedingungen:

Mit Buchungen, die die „Flex Option“ beinhaklten ist eine einmalige Umbuchung bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich. Spätestens zum Zeitpunkt der Umbuchungserklärung/Stornierung (mit Nutzung der Flex Option) ist der volle Mietbetrag zu zahlen (wenn nicht bereits geschehen). Anschließend erstellt Camplust dem Mieter einen Gutschein über den besagten Mietbetrag. Dieser Gutschein kann innerhalb von 365 Tagen ab dem ursprünglichen Mietbeginn eingelöst werden. Die Umbuchung im Rahmen der Flex Option ist nach Verfügbarkeit und Bezahlung von evtl. Mehrkosten für eine Folgebuchung möglich. Bei Umbuchungen/Stornierungen im Rahmen der Flex Option bis zwei Tage vor Reiseantritt gelten die Camplust Stornierungsbedingungen. Um dieses kurzfristige Risiko (z. B. bei Krankheit etc.) abzusichern, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

5. Mietzeitraum

Der Mietzeitraum ist die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zur im Mietvertrag festgelegten Uhrzeit zu erfolgen. Bei Überziehung der Mietzeit werden je angefangener Stunde 40,00 € in Rechnung gestellt. Die maximale Gebühr je 24 Stunden verspäteter Rückgabe beträgt 400€. Entsteht dem Vermieter aufgrund einer Überziehung der Mietzeit ein Schaden (z.B. entgangener Gewinn durch Verhinderung einer Anschlussmiete, Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Organisationsaufwand etc.), so trägt der Mieter die entstehenden Kosten. Insbesondere liegen im Falle einer solchen verspäteten Rückgabe auch unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsstau im Verantwortungsbereich des Mieters.

Wird das Mietfahrzeug vorzeitig vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist dennoch der volle im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters, das Mietverhältnis automatisch in ein auf unbestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis umzuwandeln.

6. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen, sofern kein Hol- und Bringservice seitens des Mieters gebucht worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters während der im Vertrag vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Das Fahrzeug ist in vollgetanktem Zustand, von außen in einer Waschbox gewaschen, gefegt/gesaugt/gewischt zurückzugeben. Außerdem ist die Küchenzeile (Spüle, Herd und Kühlschrank) gereinigt, trocken und sauber wie bei der Übergabe zu hinterlassen.

Bei Rückgabe des Vermietobjekts ist der Mieter verpflichtet, das Mietfahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter des Vermieters zu besichtigen und diesen auf, während des Mietzeitraums entstandenen Schäden, hinzuweisen. Eine abschließende Fahrzeugrücknahme behält sich der Vermieter vor, nachdem das Fahrzeug komplett gereinigt wurde. Die gemeinsame Besichtigung führt nicht zum Ausschluss von Ansprüchen des Vermieters hinsichtlich nicht aufgeführter Schäden (insbesondere nicht hinsichtlich versteckter Schäden), es handelt sich nicht um ein negatives Schuldanerkenntnis.

Starke Verunreinigungen z. B. auf den Polstern oder der Küche werden entsprechend der entstandenen Reinigungskosten von der Kaution einbehalten. Die Mietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung des stets geltenden Rauchverbotes im Mietfahrzeug werden 400,00 € von der Kaution einbehalten.

Verbrauchsstoffe (Ad Blue/Gas) sind kostenlos.

Das Fahrzeug wird zum Mietbeginn mit einer von Camplust für die Mietzeit standardmäßig ausreichend gefüllten Gasflasche sowie einem für die Mietzeit ausreichend gefüllten Ad Blue-Tank übergeben.

Das Mietfahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ein nur teilweise gefüllter Tank wird unter Berechnung der konkreten Treibstoffkostenkosten zur Auffüllung des Tankes und einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15€ von dem Vermieter aufgefüllt. Der Betrag darf direkt von der Kaution abgezogen werden.

Campingtoilette „Porta Potti“:

Sofern eine Campingtoilette in der Buchung enthalten ist und diese während der Miete genutzt wurde, ist das Fahrzeug samt Toilette vom Mieter mit entleertem und ausgespültem/gesäubertem Toilettenbehälter zurückzugeben. Bei nicht gereinigter Campingtoilette wird eine Gebühr von 50,00 € berechnet.

7. Kaution

Spätestens bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und wie oben beschriebenen gereinigten Zustand eine Kaution in Höhe von 750 € hinterlegt werden. Die Kaution ist bei Abholung in Bar oder per Paypal oder vorab per Überweisung zu zahlen. Zu Beginn der Mietzeit werden die bereits vorhandenen Beschädigungen notiert. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und wie oben beschrieben gereinigten Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Diese befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte Mängel oder Beschädigungen.

8. Führungsberechtigte

Das Alter des Mieters und aller Fahrers muss mindestens 18 Jahre betragen. Der Hauptmieter und alle Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sein und müssen im Mietvertrag bei Fahrzeugübergabe eingetragen werden. Die entsprechenden Führerscheine und Personalausweise müssen bei Übergabe im Original vorgezeigt werden und werden vom Vermieter kopiert. 

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, Wohnungsumzügen, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke – außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und ggf. zu Schadensersatzansprüchen. Die Anmietung eines Campingfahrzeugs zum Zwecke eines alternativen Arbeitsplatzes oder als Home-Office-Möglichkeit zählt nicht als gewerbliche Nutzung und ist daher erlaubt.

Sollte der Mieter dem Vermieter einen falschen bzw. gefälschten Ausweis und/oder Führerschein vorzeigen, steht dem Vermieter Schadensersatz aufgrund arglistiger Täuschung zu.

9. Obhutspflicht

Der Mieter hat das Fahrzeug stets sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet.
Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen.

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich über geltende Einreisebestimmungen, Durchfahrtsbeschränkungen oder für das Reiseziel zwingend benötigte Dokumente zu informieren. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung.

Die Mitnahme von Haustieren (Hunden) ist nach vorheriger Absprache gestattet. Ohne vorherige Absprache ist es nicht erlaubt Haustiere mitzunehmen. Fällt dem Vermieter eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesondert Reinigungskosten übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten. Sollte ein Fahrzeug durch die Mitnahme eines Kleintiers zerkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich der Vermieter ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

Folgende Länder dürfen bereist werden:

  • Deutschland
  • Benelux (Belgien, Niederlande, Luxemburg)
  • Frankreich
  • Griechenland (nur via Fähre erreichbar)
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Malta 
  • Österreich
  • Portugal
  • Skandinavien (Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Island)
  • Spanien
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Ungarn

Folgende Länder dürfen nicht bereist werden:

  • Außerhalb der EU: Alle Länder
  • Innerhalb der EU: Bulgarien, Rumänien, Türkei, Zypern

Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.

Bitte beachten: Bei Benutzung von Autozügen kann eine spezielle Versicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. Sofern diese Versicherung nicht abgeschlossen wird, sind sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstehen, durch den Mieter zu tragen. Ein Totalverlust des Fahrzeugs durch Untergang ist durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt. Eine Fährversicherung ist über den Vermieter bzw. die Vollkaskoversicherung abgedeckt und muss nicht separat abgeschlossen werden. Das Fahren ist nur mit gesicherter und geschlossener Gasflasche gestattet. Auch eine zweite Gasflasche darf nicht mitgeführt werden.

10. Wartung und Reparatur

Die Kosten der laufenden Unterhaltung, z. B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs, trägt der Mieter. Der Mieter hat auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen.

Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.

Der Mieter übernimmt einen vollen Adblue-Tank bei Reiseantritt. Der Mieter ist verpflichtet, den Adblue-Tank regelmäßig zu kontrollieren und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des Adblue-Tanks auf eigene Kosten zu sorgen.

Der Mieter haftet für alle Folgen, die sich aus der Verletzung dieser Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.

Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Punkt 11). Sonstige durch den Mieter selbst durchgeführte Reparaturen sind nur nach Absprache möglich, da sonst die Gewährleistung für das noch in der Garantiezeit befindliche Fahrzeug gefährdet ist. Entstandene Kosten aufgrund abgelehnter Gewährleistung durch den Vertragshändler trägt in diesem Fall der Mieter. Versagt der Kilometerzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen.

11. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist haftpflicht- (100 Mio. € Deckungssumme) und vollkaskoversichert (vom Mieter zu tragende Selbstbeteiligung 1.500,00 € für Vollkaskoschäden und 1000,00 € für Teilkaskoschäden). Die vorher genannten Haftungsbegrenzungen entfallen bei Schäden, die durch nicht verkehrsgerechte Nutzung, durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung (z.B. durch Alkohol oder Drogen), durch das Ladegut am Fahrzeug, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, durch Überladung (zul. Gesamtgewicht), durch Fahren mit zu niedrigem Öl-/Wasserstand, Überdrehen des Motors, Befahren ungeeigneter und unbefestigter Wege usw. entstehen. Diese Schäden sind vom Mieter in voller Höhe selbst zu tragen. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahl beträgt 1.000,00 € und ist nicht im Rahmen der Camplust Service-Pakete zu reduzieren.

12. Haftung des Mieters

Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand. Sofern dies nicht geschieht, sind vom Mieter die Kosten für weitere Anmietung und evtl. Rücktransporte zu tragen.

Die Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte ist untersagt. Bei widerrechtlicher Handhabung haftet der Mieter für eventuell dadurch entstandene Schäden in voller Höhe. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet der Mieter für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust (mit-) zu vertreten hat. Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der von der Vermieterin bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49€ erhoben.

Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen (siehe Punkt 13) oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe  – gem. § 41 Abs.1I Ziff,6 StVO – verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, seine Pflichten verletzt oder das Fahrzeug an einen nicht berechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls (insbesondere durch den Versicherer) gehabt.

Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

Das vorzeitige Abstellen der Mietfahrzeuge am Standort oder in der Nähe des Standorts (egal ob öffentliches oder Privatgelände) erfolgt auf eigene Gefahr! Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die bis zum offiziellen Mietende entstehen.

Bei Verlust des KFZ-Scheins stellt die Vermieterin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200€ in Rechnung. Bei Verlust des Schlüssels stellt die Vermieterin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1.000€ in Rechnung.

Verkehrsverstöße:

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter stellt Camplust von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen aufgrund von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegenüber Camplust geltend machen. Der Mieter stellt Camplust ebenso von sämtlichen Mautgebühren frei, die er, der Fahrer oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen. Als Ausgleich für den Arbeitsaufwand, der Camplust für die Bearbeitung von während der Mietzeit vom Mieter begangenen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen durch den Mieter, entsteht, berechnet Camplust einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20,00 €.

13. Mitwirkungspflicht 

Der Mieter kommt für alle anfallenden Mautgebühren auf. 

Bei Mautgebühren in Norwegen und Schweden:

Für Reisen nach Norwegen und Schweden verpflichtet sich der Mieter, sich vorher ausrecihend über die Zahlungsmodalitäten zu informieren. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, sich bei Abholung des Fahrzeuges in den Geschäftsräumen des Vermieters mit gültiger Kreditkarte zu registrieren. Für Norwegen erfolgt die Registrierung auf www.epcplc.com und für Schweden aufwww.epass24.com. Bei Nichteinhaltung erhebt Camplust für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.

Bei Mautgebühren in anderen zulässigen Ländern:

Für Reisen in andere Länder verpflichtet sich der Mieter ebenso, sich vorher ausreichend über die Zahlungsmodalitäten in den Ziel-Ländern zu informieren und ggf. vor Ort oder vorab bei den entsprechenden Stellen zu registrieren. Dies umfasst neben den Autobahnen auch City-Maut-Gebühren etc..

Informationen zum jeweiligen Land sind insbesondere auf der Seite des ADAC zu finden: www.adac.de/reise-freizeit/maut-vignette

14. Haftung des Vermieters

Camplust stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.

Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.

15. Unfälle und Schäden

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile der Vermieterin. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich telefonisch zu unterrichten und einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden. Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich die Vermieterin die Berechnung einer Vertragsstrafe von 1.000 € vor.

Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt – auch bis zur nächsten Werkstatt – nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhängung) ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Bei Fahrzeugschäden über einer Bagatellgrenze von 100,00 € hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per E-Mail an den Vermieter zu senden.

Steinschläge (Scheibe):

Steinschläge können oftmals kostengünstig geklebt und die Scheibe muss nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Vor der Reparatur findet eine Bewertung durch den Fachbetrieb statt und anschließend wird der Teilkasko-Schaden reguliert. Die Kosten trägt der Mieter im Rahmen der Selbstbeteiligungsregelungen.

Reifenschäden:

Während der Fahrt auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters sofern kein Service-Paket direkt beim Vermieter abgeschlossen wurde. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) müssen vom Mieter bezahlt werden.

Markise:

Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage können den Kautionsbetrag übersteigen!

Falsche Befüllung des Wassertanks:

Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.

Falsche Befüllung des Dieseltanks:

Eine falsche Befüllung des Dieseltanks kann zu Motorschäden führen und der Mieter haftet für alle daraus resultierenden Schäden. Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.

Es werden von Camplust nur die Leistungen des Schutzbriefes zugesichert, alle weiteren Kosten trägt der Mieter.

Aufstelldach:

Der Mieter wird vor der Fahrzeugübergabe ausdrücklich auf die spezielle Bedienung des Aufstelldaches hingewiesen (durch ein von Camplust zur Verfügung gestelltes Erklärvideo oder durch mündlichen Hinweis spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs). Entsprechende Schäden (insbesondere Knicke am Aluminiumdach, Riss im Faltenbalg), die auf eine unsachgemäße Behandlung (insbesondere auf fehlendes Öffnen von Fenstern/ Türen beim Schließen des Aufstelldaches und fehlende Einsichtnahme des Daches von innen und außen vor bzw. während des Schließvorgangs) zurückzuführen sind, hat der Mieter eigenverantwortlich – unabhängig von etwaig abgeschlossenen Versicherungs-/ Servicepaketen – zu tragen.

16. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

17. Speicherung von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Hier ist die Datenschutzerklärumg zu finden: https://camplust.de/datenschutz/ 

18. Welche Sonderbedingungen gelten für Gutscheine

Gutscheine können über das Bestellformular für Gutscheine, per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Gutscheine berechtigen zur Inanspruchnahme einer Leistung von Camplust. Eine Auszahlung des Geldwertes ist ausgeschlossen.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Celle

22.03.23